Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willkommen bei Fahrstarkshark.pro! Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Fahrschule Fahrstarkshark.pro (im Folgenden "Fahrschule") und Ihnen als Fahrschüler (im Folgenden "Fahrschüler"). Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie sich für einen unserer Kurse anmelden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen der Fahrschule Fahrstarkshark.pro, insbesondere für Fahrausbildungen zum Erwerb verschiedener Fahrerlaubnisklassen, Auffrischungskurse und theoretischen Unterricht.
2. Vertragsabschluss
2.1 Anmeldung
Die Anmeldung zur Fahrausbildung erfolgt schriftlich oder elektronisch und ist verbindlich. Mit der Anmeldung erklärt sich der Fahrschüler mit diesen AGB einverstanden.
2.2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die Fahrschule zustande. Die Fahrschule bestätigt die Anmeldung in der Regel schriftlich oder per E-Mail.
3. Leistungen der Fahrschule
3.1 Ausbildungsinhalte
Die Fahrschule verpflichtet sich zur Durchführung der Fahrausbildung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) sowie den hierzu erlassenen Richtlinien.
3.2 Theoretischer Unterricht
Der theoretische Unterricht findet zu den im Ausbildungsplan festgelegten Zeiten statt. Eine Teilnahme ist erst nach vollständiger Bezahlung der Theoriegebühren möglich.
3.3 Praktische Fahrstunden
Praktische Fahrstunden werden nach individueller Vereinbarung zwischen dem Fahrschüler und dem Fahrlehrer durchgeführt. Eine Fahrstunde dauert in der Regel 45 Minuten.
4. Pflichten des Fahrschülers
4.1 Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
Der Fahrschüler hat pünktlich zu allen vereinbarten Theorie- und Praxisstunden zu erscheinen. Verspätungen gehen zu Lasten des Fahrschülers.
4.2 Absage von Fahrstunden
Vereinbarte Fahrstunden müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen wird die Fahrstunde voll berechnet.
4.3 Eignung zum Führen eines Fahrzeugs
Der Fahrschüler versichert, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, und keine Umstände vorliegen, die einer Ausbildung entgegenstehen. Er hat die Fahrschule unverzüglich über relevante Änderungen seines Gesundheitszustandes oder die Einnahme von Medikamenten zu informieren.
4.4 Befolgung von Anweisungen
Der Fahrschüler ist verpflichtet, den Anweisungen des Fahrlehrers Folge zu leisten und aktiv am Ausbildungsprozess teilzunehmen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten der Fahrschule. Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Zahlungsmodalitäten
- Grundbetrag: Ist bei Vertragsabschluss fällig und deckt die Kosten für den theoretischen Unterricht und die allgemeine Verwaltung ab.
- Fahrstunden: Werden pro Fahrstunde oder im Voraus als Paket abgerechnet. Zahlungen sind vor Antritt der Fahrstunde(n) zu leisten.
- Prüfungsgebühren: Externe Prüfungsgebühren für TÜV/DEKRA sind direkt an die jeweilige Prüforganisation zu entrichten. Die Fahrschule erhebt eigene Gebühren für die Vorstellung zur Prüfung.
5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die Fahrschule berechtigt, die Ausbildung bis zur Begleichung der offenen Forderungen einzustellen und Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu erheben.
6. Rücktritt und Kündigung
6.1 Kündigung durch den Fahrschüler
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall ist die Fahrschule berechtigt, eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen (Grundbetrag anteilig, absolvierte Fahrstunden, Lehrmaterialien) sowie eine Verwaltungspauschale zu verlangen.
6.2 Kündigung durch die Fahrschule
Die Fahrschule kann den Ausbildungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Fahrschülers gegen diese AGB, bei grobem Fehlverhalten oder bei Zahlungsverzug. In diesem Fall bleiben die Ansprüche der Fahrschule auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen unberührt.
7. Haftung
7.1 Haftung der Fahrschule
Die Fahrschule haftet für Schäden, die während der Ausbildung entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ihrer bestehenden Versicherungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2 Haftung des Fahrschülers
Der Fahrschüler haftet für Schäden am Ausbildungsfahrzeug oder an anderen Sachwerten, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Fahrlehrers entstehen.
8. Datenschutz
Die Fahrschule erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Fahrschülers ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Fahrschule in Frankfurt, Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 1. Januar 2026